Rechtsprechung
ArbG Leipzig, 16.07.1992 - 9 A 3100/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PersVG § 75 Abs. 3, § 82 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestehendes Angestelltenverhältnis; Lehrer; Fragebogen; Stasi-Mitarbeit
Verfahrensgang
- ArbG Leipzig, 16.07.1992 - 9 A 3100/91
- LAG Sachsen, 06.07.1993 - 5 Sa 141/92
- BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 828/93
- BVerfG, 08.01.1998 - 1 BvR 390/96
- BVerfG, 08.02.1998 - 1 BvR 390/96
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 17.05.1983 - 1 AZR 1249/79
Verpflichtung zur Unterlassung der Weiterleitung eines Fragebogens an das …
Auszug aus ArbG Leipzig, 16.07.1992 - 9 A 3100/91
Eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes der Klägerin liege nicht vor, was sich schon aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.05.1983 - 1 AZR 1249/79 - (NJW 84, S.824 ff. und DB 1984, S.139 f.) ergebe.cc) Eine andere rechtliche Beurteilung ergibt sich entgegen der Auffassung des beklagten Landes auch weder aus dem von ihm angeführten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.05.1983 (NJW 84, S. 824 ff) noch aus den besonderen Bedingungen des öffentlichen Dienstes, hier speziell des Schulwesens, im Beitrittsgebiet.
(Zu dieser Frage und den grundsätzlichen Bedenken bei Fragen zur politischen Einstellung vgl. insoweit insbesondere Urteil des BAG v. 17.05.1983 unter 111.2 der Urteilsgründe, NJW 84, S. 824, 825).
- BAG, 12.05.1972 - 3 AZR 401/71
Kaufmännische Angestellte - Wettbewerbshandlung - Wettbewerbsverbot
Auszug aus ArbG Leipzig, 16.07.1992 - 9 A 3100/91
So ist ein Auskunftsanspruch entweder Ausfluß der vertraglichen Leistungspflichten und dient dann der Gewährleistung ihrer Erfüllung oder - und dies ist der eigentliche Bereich, in dem ein aus Treu und Glauben folgender vertraglicher Auskunftsanspruch anerkannt ist - ein Auskunftsanspruch wird bejaht, wenn die befragte Partei durch ihr Verhalten zu der Frage Anlaß gegeben und für den Leistungsanspruch z.B. auf Schadensersatz oder die Einwendung, der bzw. die aufgrund der Beantwortung der Frage geltend gemacht werden soll, eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht (BAG AP Nr. 12 zu § 242 BGB Auskunftspflicht gleich EzA Nr. 8 zu § 133 f GewO ; BAG AP Nr. 6 zu § 60 HGB gleich EzA Nr. 6 zu § 60 HGB ;… Palandt, aaO. Anm. 2d). - BAG, 22.04.1967 - 3 AZR 347/66
Wettbewerbsverbot - Neuer Arbeitgeber - Verpflichtung zur Angabe des neuen …
Auszug aus ArbG Leipzig, 16.07.1992 - 9 A 3100/91
So ist ein Auskunftsanspruch entweder Ausfluß der vertraglichen Leistungspflichten und dient dann der Gewährleistung ihrer Erfüllung oder - und dies ist der eigentliche Bereich, in dem ein aus Treu und Glauben folgender vertraglicher Auskunftsanspruch anerkannt ist - ein Auskunftsanspruch wird bejaht, wenn die befragte Partei durch ihr Verhalten zu der Frage Anlaß gegeben und für den Leistungsanspruch z.B. auf Schadensersatz oder die Einwendung, der bzw. die aufgrund der Beantwortung der Frage geltend gemacht werden soll, eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht (BAG AP Nr. 12 zu § 242 BGB Auskunftspflicht gleich EzA Nr. 8 zu § 133 f GewO ; BAG AP Nr. 6 zu § 60 HGB gleich EzA Nr. 6 zu § 60 HGB ;… Palandt, aaO. Anm. 2d).
- LAG Sachsen, 24.11.1992 - 1 Sa 22/92
Tätigkeit als ehrenamtlicher Parteisekretär der SED; Identifizierung mit dem …
Es handle sich um datengeschützte Angaben, auch unzulässige Fragen, die deshalb nicht verwendet werden dürften (ArbG Leipzig vom 16.7.1992, 9 A 3100/91).Da in Abs. 5 auch die Zumutbarkeit und in Abs. 4 generell die persönliche Eignung aufgeführt sind, können alle zu dieser Aufklärung erheblichen Fragen gestellt werden und müssen sie auch wahrheitsgemäß beantwortet werden (ebenso LAG Berlin vom 22.6.1992 - 9 Sa 29/92; a. A. ArbG Leipzig vom 16.7.1992, 9 A 3100/91, anscheinend ohne Kenntnis des vorher ergangenen gegenteiligen Urteils).
- LAG Sachsen, 06.07.1993 - 5 Sa 141/92
Zulässigkeit eines Fragebogens - Stasi- und Parteitätigkeit - Sachsen
auf die Berufung hin wird das Urteil des ArbG Leipzig vom 16.7.1992 - Az. 9 A 3100/91 - abgeändert:.